Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds, also Unternehmensbeteiligungen, die unterschiedlichste Investitionsvorhaben verfolgen, spielen bei den von Banken, Sparkassen und sonstigen Beratern empfohlenen Kapitalanlagen nach wie vor eine große Rolle. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Flugzeugfonds, Leasingfonds, Containerfonds, Fonds, die in die Errichtung von Wind- oder Biogasanlagen, Solarparks und andere regenerativen Energieerzeugungen investieren, Fonds, die auf dem Zweitmarkt Lebensversicherungen aufkaufen, Wälder oder Weinberge erwerben, die Palette möglicher Investitionen ist weit.

Allen gemeinsam ist, dass sie für Anleger überwiegend nachteilig laufen. Ein Fondsanalyst teilte die geschlossenen Fonds wie folgt ein: 5 % bringen Gewinn, 25-30 % richten keinen Schaden an und mit dem Rest erleiden die Anleger Verluste.

Wenn sich Ihre Fondbeteiligung nicht so entwickelt hat, wie Sie sich das vorgestellt haben, können wir Ihnen vielleicht einen Weg aufzeigen, wie Sie entstandene Schäden ersetzt bekommen. Wir wissen, welche Anforderungen an die Beratung vor der Zeichnung einer Fondsbeteiligung zu stellen sind, welche Inhalte ein Prospekt haben muss. Wenn bei Ihrer Beratung Fehler gemacht wurde, finden wir sie und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
t: 06221 – 915 77 – 14

Tino Ebermann
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
t: 06221 – 915 77 – 14

Quelle: www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/geschlossene-fonds.html

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