Schiffsfonds
Zahlreiche Schiffsfonds sind Sanierungsfälle. Den Anlegern waren oft die großen Risiken nicht bewusst oder wurden ihnen von ihren Beratern bewusst verschwiegen. Bei vielen Schiffsfonds drohen Anlegern hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Kapitals. Medienberichten zufolge befinden sich mehr als 100 Schiffsfonds in Schieflage, die Dunkelziffer ist hoch. Mehrere Fonds, die ihre Kreditverpflichtungen nicht mehr erfüllen konnten, befinden sich in der Insolvenz.
Auslöser der aktuellen Krise waren die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft einher gehenden Schwankungen der Schiffs-Transportpreise. Charterraten und Frachtraten, wie beispielsweise der Baltic Dry Index unterliegen seit jeher konjunkturellen Schwankungen. Diese bekannte und offensichtliche Tatsache wurden bei der Konzeption von Schiffsfonds und der Beratung der Anleger durch ihre Berater häufig ausgeblendet. Entsprechende Risiken wurden nicht erwähnt.
Ursache der Falschberatung war vielfach das Provisionsinteresse der beratenden Banken und Sparkassen, die nicht nur den Ausgabeaufschlag, sondern auch Teile der in den Fondskonzepten für die Eigenkapitalbeschaffung vorgesehen Vergütung erhalten haben, ohne ihre Kunden darauf hinzuweisen. Diese Praxis versteckter Rückvergütungen (Kick-Backs) wird für die Anleger nun zur großen Chance, ihre fehlgeschlagene Schiffsfonds-Beteiligung im Wege des Schadenersatzes wirtschaftlich rückabzuwickeln. Weiß der Anleger nicht, ob und wie viel Provisionen seine Bank oder Sparkasse erhalten hat, hilft eine Frage an seine Bank weiter. Denn die muss ihm darüber Auskunft erteilen.
Unsere Empfehlung:
Lassen Sie die Ausstiegsmöglichkeiten aus ihrer Schiffsfonds-Beteiligung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden. Die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe lohnt sich.
Da Schadenersatzansprüche für “Altfälle”, bei denen die Beratung vor dem 1. Januar 2002 verfolgte, zum Jahresende (31. Dezember 2011) verjähren, ist Eile geboten.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.
Mathias Nittel
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Quelle: www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/schiffsfonds.html
