SpaRenta Kombi-Rente – als Altersvorsorge nicht geeignet
Landgericht Stuttgart spricht Anleger Schadenersatz zu Die Kombi-Rente der SpaRenta GmbH wurde als „alternatives Vorsorgemodell” angeboten, als Baustein zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Abzuschließen war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine Einmaleinzahlung geleistet wurde. Diese wurde vollständig durch einen Kredit fremdfinanziert.
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