Badenia
Bedeutender Prozesserfolg für Schrottimmobilienopfer:
Kein Anspruch auf Darlehensrückzahlung trotz verjährtem Schadensersatzanspruch

Anleger, die über die Vermittlerfirma Heinen & Biege so genannte Schrottimmobilien erworben haben, die über die Badenia Bausparkasse und die Landesbank Baden-Württemberg finanziert wurden, haben wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten Schadenersatzansprüche gegen die Badenia Bausparkasse. Dies hat der Bundesgerichtshof zuletzt mehrfach entschieden. Die Badenia versucht sich nunmehr in verschiedenen Gerichtsverfahren, in denen sie von geschädigten Anlegern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, mit der Behauptung zur Wehr zu setzen, dass die Ansprüche der Anleger verjährt seien.

Das Landgericht Karlsruhe entschied nun in einem Urteil vom 16. Mai 2008 zugunsten der von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel aus unserer Kanzlei vertretenen Anleger, dass diese auch dann nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet seien, wenn der Schadensersatzanspruch verjährt ist, mit diesem allerdings die Aufrechnung gegen den Darlehensrückzahlungsanspruch erklärt wurde. Für die Anleger bedeutet dieses bislang wohl einmalige Urteil, dass sie trotz des verjährten Schadensersatzanspruches keine Zahlungen auf das Darlehen - in diesem Fall der Landesbank Baden-Württemberg - mehr leisten müssen und die Immobilie behalten.

Wir rechnen damit, dass durch diese - noch nicht rechtskräftige - Entscheidung nunmehr einer Vielzahl von geschädigten Anlegern doch noch die Möglichkeit eröffnet werden kann, Ansprüche vor allem gegenüber der Badenia geltend zu machen. Warnen möchten wir allerdings davor, blindlings gegen die Badenia gerichtlich vorzugehen. Für eine erfolgreiche Prozessführung gegen die Badenia ist es zwingend erforderlich, dass die Umstände des jeweiligen Einzelfalls wie Ablauf und Inhalt der Beratung und die Umstände des jeweiligen Anlageobjekts vom Anwalt detailliert ermittelt werden. Nur mit einer ausgefeilten und auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Argumentation lassen sich solche Prozesse gewinnen.

Das Scheitern einiger Anwälte, die massenhaft auf einheitlichen Musterschriftsätzen basierende Klagen eingereicht und sich offensichtlich nicht die Arbeit gemacht haben, die oftmals allein entscheidungsrelevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, dokumentiert, wie man es nicht machen darf. Das ist auch ein Grund dafür, dass sich die Badenia bislang damit brüsten könne, die Vielzahl der gerichtlichen Verfahren gewonnen zu haben. Eine intensive rechtliche Prüfung im Einzelfall ist bei den sehr unterschiedlich gelagerten Fällen vor einer möglichen Klageerhebung unumgänglich.

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Ansprechpartner

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Telefon: 06221 - 43 401-11
Telefax: 06221 - 43 401-40
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