Cinerenta-Fonds:
OLG München verurteilt Wirtschaftsprüfer zu Schadensersatz
Die in Cinerenta-Filmfonds als Mittelverwendungskontrolleurin und Treuhänderin tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor Treuhand GmbH wurde vom Oberlandesgericht München verurteilt, an einen Anleger Schadenersatz zu zahlen (Az: 21 U 5051/05). Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorvertragliche Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt hat, da sie es als im Prospekt erwähnte Treuhänderin und Mittelverwendungskontrolleurin unterlassen habe, die Anleger davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich bloß um eine rein formale Mittelfreigabekontrolle handele und gerade nicht die wirtschaftliche Absicherung überprüft würde.
Nicht überprüft wurde infolgedessen die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Erlösausfallversicherung. Diese sollte - neben Garantien - für den Fall, dass die Filme sich zu Flops entwickeln und nicht die gewünschten Gewinne abwerfen würden, den Erlösausfall leisten, so dass auf diese Weise zumindest ein Großteil der Nettoproduktionskosten abgesichert und das Verlustrisiko des Anlegers begrenzt sein sollte. Die Absicherung der Fonds über eine Erlösausfallversicherung beziehungsweise über Garantien war für die Zeichner erfahrungsgemäß ein wesentlicher Grund, sich überhaupt an den Filmfonds zu beteiligen. Bei dem Erlösausfallversicherer handelte es sich jedoch nur um eine zwischenzeitlich insolvente Briefkastenfirma in Panama.
Anleger in Cinerenta-Fonds sollten sich umgehend durch spezialisierte Anwälte beraten lassen. Denn aufgrund der derzeit unübersichtlichen Situation im Hinblick auf die Verjährung von Ansprüchen ist zu befürchten, dass Schadenersatzansprüche auch kurzfristig verjähren können.
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