Cumulus Fonds:
Sparkasse Rhein Neckar Nord unterliegt in vier Pilotverfahren vor dem Bundesgerichtshof

Eine beispiellose, von Anwälten unserer Kanzlei betreute Klagewelle geschädigter Cumulus-Anleger gegen die Sparkasse Rhein Neckar Nord geht ihren erfolgreichen Ende zu. Mit seinen in vier Pilotverfahren ergangenen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof die letzten noch offenen Rechtsfragen entschieden und vier Urteile des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom Januar 2004 aufgehoben.

In vielen der mehr als 500 von Anwälten unserer Kanzlei geführten Klageverfahren sind zwischenzeitlich in I. oder II. Instanz obsiegende Urteile ergangen. Neben zahllosen Entscheidungen von Landgerichten liegen uns zwischenzeitlich Urteile der Oberlandesgerichte Rostock, Berlin, Naumburg, Celle, Frankfurt/Main, Jena, Bamberg, Nürnberg, Karlsruhe, Dresden und München vor, in denen allesamt festgestellt wurde, dass die Darlehensverträge, die seinerzeit mit der Sparkasse Mannheim geschlossen wurden, unwirksam sind. Ausschlaggebend ist, dass die Darlehensverträge von einer Treuhandgesellschaft abgeschlossen wurden, der nach dem Gesetz die Ausübung dieser Tätigkeit untersagt war.

Am 22. Februar 2005 hat der Bundesgerichtshof über die Revision in 4 Pilotverfahren betreffend Cumulus-Finanzierungen verhandelt, in denen das Oberlandesgericht Karlsruhe vor etwas mehr als einem Jahr die Wirksamkeit der Darlehensverträge festgestellt hatte.

Der Bundesgerichtshof hat in diesen Verfahren die von den Anwälten unserer Kanzlei vertretene Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt, den Revisionen stattgegeben und festgestellt, daß die Kreditverträge unwirksam sind und die Sparkasse von den Anlegern keine weiteren Zahlungen verlangen kann.

Diese Entscheidungen des BGH lassen sich nach unserer Erfahrung auch auf die übrigen Finanzierungen bei Cumulus-Fonds durch die ehemalige Sparkasse Mannheim (jetzt Sparkasse Rhein Neckar Nord) übertragen.

Wir gehen daher davon aus, dass alle Darlehensverträge, die zur Finanzierung von Cumulus-Beteiligungen mit der Sparkasse Rhein Neckar Nord (ehemals Sparkasse Mannheim) geschlossen wurden, unwirksam sind, dass keine weiteren Zahlungen geschuldet werden, dass ein Teil der geleisteten Zinszahlungen zurückgefordert werden kann und dass die Sparkasse die an sie abgetretene Lebensversicherung herausgeben muss.

All diese Ansprüche sollten Cumulus-Anleger umgehend außergerichtlich, als auch gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.

Ansprechpartner

Katja Beckerle
Telefon: 06221 - 43 401-25
Telefax: 06221 - 43 401-31
E-mail: beckerle@witt-nittel.de
für Darlehensverträge mit der Sparkasse Rhein Neckar Nord (ehemals Sparkasse Mannheim)


Dr. Katja Lembach
Telefon: 06221 - 43 401-23
Telefax : 06221 - 43 401-24
E-mail: lembach@witt-nittel.de
für Darlehensverträge mit der Kreissparkasse Rhein Pfalz (ehemals Kreissparkasse Ludwigshafen) und VR Bank Ludwigshafen

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