DBVI AG & Co. Zweite Deutschlandfonds KG
LBBW unterliegt im Rechtsstreit um Rückzahlung der Anteilsfinanzierung

Ein Anleger, der eine Beteiligung an der Deutschen Beamtenvorsorge lmmobilienholding AG & Co. Zweite Deutschlandfonds KG gezeichnet und seine Einlage über die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) finanziert hat, muss sein Darlehen nicht zurückzahlen und erhält 15.000 Euro zurück. Im Gegenzug muss er der Bank seinen Fondsanteil übertragen. So entschied das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 28. Juli 2006.

Der von der Procurator Treuhand GmbH als Vertreterin des Anlegers unterzeichnete Darlehensvertrag sei unwirksam, weil die vom Anleger der Procurator erteilte Treuhandvollmacht wegen des Verstoßes gegen das RBerG nichtig sei, so das Gericht. Daher konnte die Procurator den Anleger bei Abschluss des Darlehensvertrages nicht wirksam vertreten. Da der LBBW offenkundig die Vollmacht auch weder in Original, noch in Ausfertigung vorgelegen hatte, kam eine Wirksamkeit des Darlehensvertrages unter Rechtsscheinsgesichtspunkten nicht in Betracht.

Anlegern der DBVI AG & Co. Zweite Deutschlandfonds KG kann daher nur dringend geraten werden, durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lasen, ob auch bei ihnen Chancen für die Rückabwicklung ihres Darlehensvertrages bestehen.

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