Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt Schließung des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG durch die BaFin

Am 15.06.2005 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG das weitere Betreiben ihrer Geschäfte untersagt und gleichzeitig die Abwicklung des Fonds angeordnet. Dagegen hat die Fondsgesellschaft einen Antrag auf Aufhebung dieser Entscheidung beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht, der mit einem Beschluss vom 25.07.2005 abgelehnt wurde.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Fondsgesellschaft das Investmentgeschäft betreibe, ohne dafür die erforderliche Erlaubnis zu haben. Daher seien die Maßnahmen der BaFin richtig.

Mit dieser Entscheidung gab sich die Fondsgesellschaft nicht zufrieden und hat nun Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.

Über das weitere Verfahren beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof werden wir weiter informieren.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main finden Sie hier