Gallinat Bank AG:
Die Gallinat Bank AG hat in bis ins Jahr 2000 hinein großem Umfang Fondsbeteiligungen finanziert. Darunter verschiedene IBH Grundbesitz Wohnbau Fonds, VEAG Immobilienfonds, den Plan-Immo-Fonds Karl Marx/Müllerstraße oder den Immobilien-Fonds F 103 Illtal-Center GbR. In einigen Fällen wurden die Darlehensverträge nicht durch die Darlehensnehmer selbst, sondern durch Treuhandgesellschaften, wie beispielsweise die Dr. Jehl Treuhand Steuerberatungsgesellschaft (später mit neuem Namen CT- Treuhand- Steuerberatungsgesllschaft mbH) abgeschlossen. Bereits in seinem Urteil vom 18.09.2001 stellte der BGH in einem von Rechtsanwalt Mathias Nittel betreuten Verfahren fest, daß Darlehensverträge, die von der Dr. Jehl Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH geschlossen wurden, unwirksam sind. Das Verfahren wurde für einen Mandanten im Fonds F 103 Illtal-Center GmbH geführt.
Auch wenn die Darlehensverträge durch die Anleger selbst unterschrieben wurden, bestehen gute Chancen, die Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen. Zumeist wurden die Kreditverträge durch denselben Vermittler angedient, der auch die Fondsbeteiligung vermittelte. Legte der Vermittler z.B. den Darlehensantrag den Anlegern vor, den diese dann unterzeichneten, ist wohl von einem verbundenen Geschäft auszugehen. Kann dem Vermittler darüber hinaus eine fehlerhafte, unvollständige Aufklärung vorgeworfen werden und geschah dies vorsätzlich, so muss sich die Bank das entgegenhalten lassen. Die Anleger können mit dem sog. Einwendungsdurchgriff sich weiterer Zahlungsverlangen der Bank erwehren.
Die Chancen, aus den desaströsen Fondsbeteiligungen sowie den zu ihrer Finanzierung abgeschlossenen Darlehensverträgen herauszukommen, sind heute besser denn je.
Witt Nittel, Rechtsanwälte vertritt zahlreiche von der Gallinat Bank finanzierte Fondsanleger. Wir beraten Sie gerne über die in Ihrem Fall bestehenden Ansprüche.
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