Hermes Beteiligungs AG
Landgericht Leipzig verurteilt Vorstand und Hintermann zu Schadensersatz

Der Emissionsprospekt der Hermes Beteiligungs AG ist fehlerhaft. Mit dieser Begründung verurteilte das Landgericht Leipzig am 13. und 14.07.2006 (AZ. 07 O 27/06; 07 O 28/06; 07 O 492/06; 15 O 29/06; 15 O 67/06) den Vorstand und den Hintermann der Hermes Beteiligungs AG, welcher auch Geschäftsführer der BIG Vertriebsgesellschaft mbH war, zu Schadenersatzzahlungen an Anleger. Der Schadensersatz umfasst die Rückzahlung der Einlagen sowie die Erstattung von Kosten für Kredite, die zur Finanzierung der Einlagen angefallen sind, und den Ersatz entgangener Zinsen.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Emissionsprospekt fehlerhaft, da nicht über eine Innenprovision von mehr als 15 % aufgeklärt wird. Darüber hinaus fehlt ein Hinweis darauf, dass der Aufsichtsratsvorsitzende bereits bei der Triagon Holding AG die selbe Funktion innehatte, deren Vorstand wegen Kapitalanlagebetruges zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Anlegern der Hermes Beteiligungs AG raten wir dringend, ihre Ansprüche alsbald prüfen zu lassen.

Ansprechpartner

Mathias Nittel
Telefon: 06221 - 43 401-14
Telefax : 06221 - 43 401-24
E-mail: nittel@witt-nittel.de

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