Mediastream IV – Vermittler sind Schadenersatzpflichtig

Anlagevermittler mussten über ungeklärte steuerliche Anerkennung des neuen Modells und damit verbundene Risiken aufklären

Das OLG Koblenz hat einem Anleger, dem seine Sparkasse im Jahr 2003 zur Beteiligung an einem neuartigen Filmvertriebsfonds geraten hatte, Schadenersatz zugesprochen. sie hatte ihren Kunden nicht darauf hingewiesen, dass eine verbindliche Zusage des Finanzamtes über die Abschreibungsfähigkeit der Verluste aus dieser Beteiligung nicht vorlag. Statt der in Aussicht gestellten 130 % wurden die Verluste später nur in Höhe von 10 % anerkannt. Dieses Urteil eröffnet für alle Anleger des Mediastream IV Schadenersatzansprüche gegen Anlagevermittler und Vertriebe.

Das OLG Koblenz bejahte einen Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung im Rahmen der Anlagevermittlung. Die Sparkasse als Vermittlerin war gegenüber dem Anleger vertraglich verpflichtet, ihm alle Informationen zukommen zu lassen, die für seine Kaufentscheidung erkennbar von Bedeutung waren. Gegen diese Pflicht hat sie verstoßen, indem sie den Kunden nicht darauf hingewiesen hat, dass die ihr vorliegende Auskunft des Finanzamtes lediglich eine unverbindliche Meinungsäußerung des Finanzamtes darstellte. Diese Information hätte die Bank ihrem Kunden nicht vorenthalten dürfen. Die steuerliche Behandlung von Filmvertriebsfonds war zu diesem Zeitpunkt – im Gegensatz zu Filmfonds - nicht verbindlich geklärt. Erfahrungen hierzu lagen nicht vor. Das spezielle Risiko der Beteiligung wurde durch die Bank noch dadurch verschleiert, dass der Mitarbeiter der Bank dem Kunden erklärt habe, das Konzept sei vom Finanzamt „abgenickt“ und die Fondsinitiatoren hätten mit dem Finanzamt „die Gestaltung abgestimmt“.

Da es dem Anleger bei seiner Anlageentscheidung erkennbar auf eine möglichst hohe Steuerersparnis ankam und er das spezifische Risiko, dass mit dem gewählten Filmvertriebsfonds verbunden war, nicht erkennen konnte, bedurfte es insoweit einer eingehenden Aufklärung durch die Bank. Die diesbezügliche Aufklärung über die mit der gewählten Anlageform verbundenen Risiken war jedoch unvollständig.

Ansprechpartner

Mathias Nittel
Telefon: 06221 - 43 401-14
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