Eine auffällige Rolle spielt die DVM Deutsche Vertriebs Marketing AG, die von der Fondsgesellschaft zu „Dienstleistungen“ beauftragt worden war und hierfür mindestens 14,6 Millionen Euro erhalten hat. Pikanterweise gehören die Hintermänner dieser DVM zum Clan der Göttinger Gruppe.
Mindestens weitere 16 Millionen wurden seit Januar 2005 nochmals in Provisionen und den Vertrieb gepumpt. Beim Vertrieb spielt die Futura Finanz AG eine maßgebliche Rolle. Sie hat auch einen Repräsentanten zur Gläubigerversammlung geschickt. Der hatte vorher einige hundert Stimmrechte von Gläubigern erhalten. Die Stimmabgabe dieses Futura Finanz Repräsentanten bei der Versammlung wurde vom zuständigen Insolvenzrichter mit Argwohn betrachtet, denn sie könnte gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Die Wahl zum Gläubigerausschuss, deren Ergebnis erst Anfang Januar verkündet wird, wird die Kanzlei Witt Nittel daher sorgfältig auf Verstöße prüfen.
Auch die Tätigkeit der Mittelverwendungskontrolleurin ist kritisch zu beurteilen. Denn ob die Millionenverschiebereien der MSF-Fondsverantwortlichen als ordnungsgemäße Mittelverwendung anzusehen sind, wagen wir zu bezweifeln. Die zur Mittelverwendung eingesetzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird jedenfalls noch erklären müssen, wie es mit ihrer Kontrolle bestellt war.
Einzige „werthaltige“ Anlage ist eine Direktbeteiligung des MSF - Fonds in Höhe von ca. 11 Millionen Euro an einer Invictum GmbH & Co. KG, die wen wundert das noch - ein Unternehmen ist, welches seinerseits Finanzprodukte unter die Leute bringen soll. Die für diese Gesellschaft anschaffenden Vermittler stellen aber keinen besonderen Wert dar, da sie nicht exklusiv für die Invictum tätig sind, sondern noch andere Auftraggeber haben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Witt Nittel wird nun für die einzelnen Anleger prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Wir sehen gute Ansatzpunkte, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits seit Oktober 2004 Bedenken wegen der geplanten Geschäfte der Gesellschaft hatte und bereits am 27.10.2004 eine Prospektänderung durchsetzte, woraufhin unter anderem die Zeitschriften „Finanztest“ und „direkter anlegerschutz“ vor der Geldanlage in den MSF - Fonds warnten.
Anleger, deren Vermittler auf die Warnungen und Bedenken der BaFin nicht hinwiesen, haben nach Auffassung von Beate Kirchner, Rechtsanwältin bei Witt Nittel Rechtsanwälten und für diese Verfahren zuständige Bearbeiterin, gute Aussichten, Schadensersatzansprüche nicht nur geltend zu machen, sondern auch ihren Schaden zumindest in einer akzeptablen Höhe ersetzt zu erhalten.
Ansprechpartner
zurück