Prokon New Energy Fonds III, IV und V
Prokon mit Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie in Rückstand!
(08. Mai 2007) Mit Hinweis auf die schwierige Marktsituation und mehrere windschwache Jahre werden von der Prokon Unternehmensgruppe Anfang 2007 Zahlungen aus der Ausschüttungsgarantie an die Kommanditisten der New Energy Fonds III, IV und V verweigert. Zwischenzeitlich sollen, wie Prokon mitteilt, die rückständigen Ausschüttungsgarantien ausgeglichen worden sein.
Die Prokon Unternehmensgruppe von Carsten Rodbertus hat nach eigenen Angaben seit 1998 20 Windparks mit 160 Windkraftanlagen realisiert. Mehr als 9.100 Anleger haben sich mit rund 172 Mio. € an den Fonds beteiligt.
Die Initiatoren haben im Jahr 2004 den Prokon New Energy Fonds V KG zur Errichtung und Betrieb mehrerer Windparks aufgelegt. Zu diesem Zweck sollen Einlagen von Kommanditisten in Höhe von € 25,65 Millionen eingeworben werden. Die Gesamtinvestitionen sind mit ca. € 115 Millionen angegeben, von denen die Prokon Energiesysteme GmbH als Generalunternehmerin ca. € 98 Millionen erhält. Im Prospekt wurde eine Ausschüttungsgarantie von eben dieser Prokon Energiesysteme GmbH werblich besonders herausgestellt, die bei nicht ausreichenden Erträgen der Fondsgesellschaft die Rückzahlung der Einlagen und der hohen Verzinsung sichern sollte.
Legt man statistische Angaben des Bundesverbandes Windenergie zu Grunde, trifft die Begründung der Prokon, wonach die Winderträge zurückgegangen seien, zu. Allerdings betrug der durchschnittliche Windertrag der letzten 13 Jahre lediglich 98,9 % des „langjährigen Mittels“, jener der letzten 7 Jahre nur 93,9 %. Dies wirft angesichts der bereits seit Jahren diskutierten klimatischen Veränderungen die Frage auf, ob der Windertrag für die Fonds vor dem Hintergrund der Entwicklungen der zurückliegenden Jahre mit der erforderlichen kaufmännischen Vorsicht kalkuliert wurde.
Der Brancheninformationsdienst fondstelegramm kritisierte im März 2007, dass den Anlegern im Fall Prokon durch Garantien Sicherheit suggeriert und dadurch auch eine Zielgruppe angesprochen wurde, die ansonsten die spekulative Fondsart nicht gewählt hätte. So wurde für eine Beteiligung an Prokon Fonds mittels Postwurfsendung an alle Haushalte geworben. Diese trug die Überschrift „Frischer Wind für Ihr Vermögen Mehr als nur ein Sparbuch“.
Diese Verharmlosung von Risiken einer solchen Beteiligung begründet nach Ansicht von Witt Nittel, Rechtsanwälte möglicher Weise Schadenersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren. Es wird zu prüfen sein, ob die Anleger im Einzelfall getäuscht wurden und die Garantie von vornherein als nicht werthaltig einzustufen waren. Sollte dies der Fall sein, bestünde die grundsätzliche Möglichkeit, die Beteiligung im Wege des Schadenersatzes ohne Verluste zu beenden.
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